15.02.2024
Behälter für Kleinelektrogeräte abgezogen
Die Sammlung von Kleinelektrogeräten in den öffentlichen Iglus muss eingestellt werden

Die EVA GmbH hat an 49 Containerstandorten in den Gemeinden des Landkreises die dort platzierten Behälter zur Sammlung von Kleinelektrogeräten abgezogen. Diese Art der Erfassung von Elektrogeräten kann leider nicht mehr fortgesetzt werden.

Es ist im vergangenen Herbst beim Abtransport der Kleingeräte im Container der Verwertungsfirma ein Brand entstanden, mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen beschädigten Lithium-Ionen-Akku. Die Verwertungsfirma ist nicht mehr bereit, die Geräte aus den Iglus langfristig zu transportieren und zu verwerten.

Die Qualität der eingeworfenen Kleingeräte hat sich erheblich verschlechtert. Die Trennhinweise auf den Behältern, nur Geräte ohne Batterien oder Akkus einzuwerfen, werden missachtet, so dass sich immer mehr Altgeräte in den Iglus befinden, die Li-Ionen-Akkus enthalten. Das Risiko nimmt zu, dass bei den Leerungen oder den anschließenden Transporten erneut Akkus beschädigt und durch die entstehenden chemischen Reaktionen Brände ausgelöst werden.

In den kommenden Jahren wird der Anteil an Elektrogeräten, die mit Li-Ionen-Akkus betrieben werden, weiter steigen - und damit auch das Sicherheitsrisiko bei den öffentlichen Behältern. Die Erfassung in den unbeaufsichtigten Iglus wird gefährlicher und ist nicht mehr zeitgemäß, so dass sich die EVA GmbH entschieden hat, die Behälter zum jetzigen Zeitpunkt abzuziehen.

2011 wurden die Behälter im Landkreis aufgestellt, um die Erfassung "mülltonnengängiger" Kleingeräte zu verbessern und sie vor der falschen Entsorgung in der Restmülltonne zu "retten". Sie waren nun lange eine ortsnahe Ergänzung zu den Annahmestellen in unseren Wertstoffhöfen. In den Wertstoffhöfen der EVA GmbH werden Altgeräte weiterhin angenommen.
 

Rückgabe von Elektrogeräten im Handel

Mittlerweile gibt es jedoch neben den Annahmestellen der Landkreise zahlreiche weitere Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte, die großzügige Öffnungszeiten haben und für die Verbraucher leicht erreichbar sind. So ist seit 2016 der Elektrofachhandel verpflichtet, Altgeräte kostenlos anzunehmen.

Seit Juli 2022 sind auch Einzelhandelsgeschäfte ab 800 qm Fläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Die Verpflichtung greift bereits beim Verkauf von LED- oder Energiesparlampen. Somit kann man in fast jedem Supermarkt bis zu 3 Kleingeräte (keine äußere Kantenlänge größer als 25 cm) kostenlos und ohne Kauf eines Neugeräts abgeben. Bequemer geht es kaum noch.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Rücknahmepflicht des Handels.

https://e-schrott-entsorgen.org/wertstoffhof-und-handel.html